Fristverlängerung für 2019 bis 31.8.2021 angekündigt!
UPDATE: 19.12.2020
Pressemitteilungen zur Folge wird die Abgabefrist für steuerlich Beratene bis 31.8.2021 verlängert. Ob die Fristverlängerung auch für Steuerpflichtige gilt, die ihre Erklärungen selber einreichen ist bisher nicht bekannt. Wir informieren Sie sobald konkrete Informationen vorliegen.
BUNDESSTEUERBERATERKAMMER FORDERT FRISTVERLÄNGERUNGEN
2.12.2020
Im Vorfeld des in kürze stattfindenden Treffens der Bundessteuebraterkammer mit den Steuerabteilungsleitern von Bund und Ländern am 4.12.2020 hat der Präsident der BStBK Prof. Dr. Hartmut Schwab seine Forderung nach einer Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen und der Offenlegung von Abschlüssen beim Bundesanzeiger für 2019 bekräftigt.
Bisher war die Haltung der Finanzverwaltung zu Fristverlängerungen eher ablehnend. In der letzten Reform der Abgabenordnung wurden die Abgabefristen für Steuerberater zwar generell bis zum Ablauf des Februar des übernächsten Veranlagungsjahres im Gesetz festgeschrieben. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung verschärft.
Die Steuerberater sind mit den zusätzlichen Aufgaben durch die Coronakrise stark betroffen, Hilfsanträge, Umsatzsteuerumstellungen und die Krisenberatungen sind zeitaufwendig. Die Branche steht zudem durch anhaltendem Fachkräftemangel unter Spannung.
Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung hier einlenkt und seine bisherige Haltung zugunsten einer generellen Fristverlängerung aufgibt.
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