25. November 2020

Überbrückungshilfe II

Überbrückungshilfe II

Die zweite Phase der Überbrückungshilfe ist angelaufen und betrifft die Monate September bis Dezember 2020. Im Vergleich zur ersten Phase wurden jetzt die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung verbessert. In dieser Phase reicht ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bist August 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Auch die Fördersätze wurden erhöht. In dieser Phase  werden bei

  • 70% Umsatzeinbruch nun 90% der Fixkosten (vorher 80%)
  • 50% bis 70% Umsatzeinbruch 60% der Fixkosten (vorher 50%) und
  • 30% – 50% Umsatzeinbruch 40% der Fixkosten erstattet

Auch die Personalkostenpauschale wurde von 10% auf 20% erhöht und KMU-Deckelungsbeträge abgeschafft.

Wichtig:

Es gibt eine Schlussabrechnung bei der es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen kann. Es wird im Nachgang also geprüft, ob die erhaltenen Hilfen auch für die angegebenen Fixkosten ausgegeben wurden. Daher ist es sehr wichtig, dass die Fixkosten auch bedient werden. Sollte der Lebensunterhalt durch die betrieblichen Einnahmen nicht gesichert sein, bleibt nur der Weg der Grundsicherung (ALG II)

Tipp:

Halten Sie Ihre Buchhaltung aktuell und besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem Steuerberater. Er hilft Ihnen nicht nur bei der Antragsstellung, sondern gibt Ihnen auch wertvolle Tipps, wie Sie die Krise gut überstehen können.


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